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Anlässlich der Zusammenlegung der beiden Landesregierungen Landhaus und Klosterstraße 1926 zu einem Verwaltungskörper wurde eine neuerliche Kanzleireform vorgenommen. Die bisher getrennten Dienststellen wurden mit Wirksamkeit von 1. Jänner 1926 zu einem gemeinsamen Amte zusammengefasst, das die Bezeichnung 'Amt der Landesregierung' zu führen hatte. An Stelle der Abteilungen oder Departements trat nun die Bezeichnung nach dem Vorreferenten. Es wurden 7 Kanzleiabteilungen eingerichtet, die jeweils einen oder mehr Vorreferenten zu betreuen hatten.