Grundbuchurkunden
Zum Grundbuch gehört neben dem handschriftlich geführten Hauptbuch, in dem die Liegenschaften nach KG und EZ geführt werden, auch die Urkundensammlung. Sie enthält die einzelnen Verträge in vollem Wortlaut.
Die Grundbuchurkundensammlung wurde 1850 von den damals neu geschaffenen Bezirksgerichten angelegt. Der Großteil der Grundbuchurkunden von 1850 bis 1897 bzw. bis 1900 befindet sich heute im Oö. Landesarchiv, ab 1898/1901 sind sie bei den Grundbuchämtern der Bezirksgerichte in Verwahrung. In der Grundbuchurkundensammlung befinden sich die Originalverträge über Besitzveränderungen (Kauf, Übergabe, Heirat, Vergleiche, Servitute etc.).