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Franziszeischer Kataster

Mit dem Grundsteuerpatent vom 23. Dezember 1817 stellte Kaiser Franz I. die Besteuerung auf ganz neue Grundlagen. Bevorzugten die Steuersysteme seiner Vorgänger Maria Theresia und Joseph II. noch die Herrschaftsbesitzer auf Kosten der Untertanen, so sollte nun der Reinertrag, der sich aus dem Boden erwirtschaften ließ, für alle in gleichem Maße als Basis für die staatlichen Abgaben herangezogen werden. Von der kleinsten Einheit, der Parzelle ausgehend, sollten alle Steuergemeinden (Katastralgemeinden), die Länder und schließlich das gesamte Kaiserreich erfasst werden. Die für ein so umfangreiches Unternehmen nötigen Arbeiten dauerten entsprechend lange und wurden in mehreren Etappen durchgeführt. In Oberösterreich haben ausgebildete Geometer das gesamte Land zwischen 1823 und 1830 vermessen, die Arbeit der Schätzungskommission, die den Reinertrag festlegen sollte, begann 1826 und war 1836 erst bis zum Stadium der Reklamation gediehen. Gegen ihre Ergebnisse konnten dann sowohl Gemeinden als auch einzelne Haus- und Grundbesitzer Einspruch erheben. Nach der Behandlung derselben wurden die festgelegten Tarifsätze für die einzelnen Parzellen eingetragen. Mit dem Militärjahr 1845, also mit dem 1. November 1844, trat der sogenannte stabile Kataster in Oberösterreich in Kraft.

Auf Grund der kaiserlichen Entschließung vom 10. Februar 1844 hatten zwei Geometer in diesem Land die Evidenzhaltung zu gewährleisten. Dabei waren sie nicht für die Erfassung der Besitzerwechsel zuständig, die das Steueramt durchzuführen hatte, wohl aber sollten sie bezüglich der Veränderungen einzelner Parzellen, etwa bei Teilungen oder Grenzänderungen, und von Gemeindegrenzen stets auf aktuellem Stand sein.

Der Franziszeische Kataster ist nach den Katastralgemeinden gegliedert. Er besteht aus:

a) den Operaten 1 und 2 und der sog. "braunen Mappe". Dabei handelt es sich um einen umfangreicheren schriftlichen Teil. Er enthält unter anderem eine genaue Grenzbeschreibung der Katastralgemeinde, das sogenannte Schätzungsoperat (enthält summarische Angaben über den wirtschaftlichen Zustand der Katastralgemeinde), das Grund- und Bauparzellenprotokoll sowie ein alphabetisches Verzeichnis der Grundbesitzer mit den ihnen gehörenden Grundstücken.

b)zwei Kartenwerken im Maßstab 1:2880 (in Gebirgsgegenden manchmal 1:5760, in städtischen Zentren bisweilen 1:1440), und zwar: Urmappe und Indikationsskizze

Indikationsskizze

Diese wurde parallel zur Urmappe von einem Meßgehilfen angefertigt. Sie ist auf Karton aufgezogen und in Quartblätter gefaltet. Zusätzlich zur Urmappe sind in ihr die Namen der Besitzer in die Grundstücke eingetragen, und spätere Veränderungen sind mit roter Farbe markiert.

Nähere Informationen (Beschreibungen, Verzeichnisse …) finden Sie im Archivinformationssystem/Findbuch.

1200 Schachteln, 1200 Mikrofilme 16 mm
Laufzeit: 1823 - 1830

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