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Josephinisches Lagebuch

Im Unterschied zum Theresianischen Gültbuch erscheint beim Lagebuch ein völlig neues Prinzip als Grundlage: Nicht mehr die Grundherrschaften sind der Ausgangspunkt, sondern die eigens für diesen Zweck geschaffenen Katastralgemeinden. Nur mehr die Größe und Ertragsgüte der Güter sollte bei der Besteuerung eine Rolle spielen. Obwohl Vermessungen durchgeführt wurden, kam es nicht zur Ausführung von gezeichneten Plänen. Das Lagebuch enthält u.a. eine "ökonomisch-kosmologische" Beschreibung von Bodenbeschaffenheit, Klima, Viehzucht, Pflanzenbau etc., Ausweise über Dominikalgründe, Fischwässer, Waldungen etc. und schließlich das eigentliche Lagebuch, eine individuelle Beschreibung der Häuser und Grundstücke. Nach einem Hofdekret vom 16. Oktober 1784 beschlossen, wurde das Lagebuch zwischen 1785 und 1788 angelegt. Kurz vor dem Ableben Kaiser Josephs II. (1. November 1789) trat es in Kraft, wurde jedoch sehr bald nach dem Regierungsantritt seines Nachfolgers Leopold II. auf Grund der Proteste der Grundherrschaftsbesitzer wieder aufgehoben. Tatsächlich weist das Lagebuch aber durch die allzu rasche Fertigstellung einige Mängel auf. Es umfasst nach Landesvierteln gegliedert insgesamt 1195 Steuer-(Katastral)gemeinden und besteht aus 1789 Bänden (Hss.).

Nähere Informationen (Beschreibungen, Verzeichnisse …) finden Sie im Archivinformationssystem/Findbuch.

1789 Handschriften
Laufzeit: 18. Jh.
Literatur: Zibermayr, Landesarchiv 162 f.; Hoffmann, Quellen 117 f.; Franz Brosch, Siedlungsgeschichte des Waxenbergischen Amtes Leonfelden, in: Jb. oö. MV 84 (1932) 223-229; Mayrhofer, Quellenerläuterungen 66 f.

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