Oberösterreichisches Landesarchiv Kultur | Gut | Bewahrt
Menü

§ 1 Geltungsbereich

Diese Benutzungsordnung ergänzt die Bestimmungen des Oö. Archivgesetzes (OöArchG) im Hinblick auf die Benutzung des Archivgutes des Oberösterreichischen Landesarchivs (im Folgenden: Archiv). Sie ist gem. § 12 Abs. 4 OöArchG von der Archivdirektorin oder dem Archivdirektor (im Folgenden: der Direktion) zu erlassen.

Die Benutzung von Unterlagen des Verwaltungsarchivs ist durch innerdienstliche Vorschriften des Amtes der oö. Landesregierung geregelt.

Aktuelles

Der Historische Atlas von Bayern - Teil Innviertel ist das Ergebnis einer langjährigen…

So finden Sie uns