Oberösterreichisches Landesarchiv Kultur | Gut | Bewahrt
Menü

§ 1 Geltungsbereich

Diese Benutzungsordnung ergänzt die Bestimmungen des Oö. Archivgesetzes (OöArchG) im Hinblick auf die Benutzung des Archivgutes des Oberösterreichischen Landesarchivs (im Folgenden: Archiv). Sie ist gem. § 12 Abs. 4 OöArchG von der Archivdirektorin oder dem Archivdirektor (im Folgenden: der Direktion) zu erlassen.

Die Benutzung von Unterlagen des Verwaltungsarchivs ist durch innerdienstliche Vorschriften des Amtes der oö. Landesregierung geregelt.

Aktuelles

Das neue Buch von Verena Wagner stellt die Entwicklung und Problematik einer kleinen jüdischen…

So finden Sie uns