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Verwaltungsarchiv

Mit Beginn des Jahres 2012 wurde die ehemalige Zentralregistratur dem Oberösterreichischen Landesarchiv als Verwaltungsarchiv angegliedert und ist jetzt ein Referat dieses Kulturinstitutes des Landes Oberösterreich.

Die Zentralregistratur war schon im späten 19. Jahrhundert eine Dienststelle der Statthalterei, der Landeshauptmannschaft und später des Amtes der Oö. Landesregierung. Hier wurden Akten gelagert, die in den Dienststellen und Kanzleien nicht mehr unmittelbar benötigt wurden, aber entweder noch der Amtsverschwiegenheit unterlagen oder aufgrund gesetzlicher oder organisatorischer Vorschriften befristet im Original aufzubewahren waren. Der Ausbau der zugehörigen Mikrofilmstelle in den sechziger und siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts zur zeitweise größten derartigen Einrichtung in Österreich ermöglichte die Erhaltung vieler Informationen, die bei der unvermeidlichen Vernichtung von Originalen (Skartierung) verloren gegangen wären. Organisatorisch war die Zentralregistratur der Kanzleidirektion in der Abteilung Präsidium zugeordnet.

Die archivähnlichen Aufgaben der Zentralregistratur führten mehrmals zu Überlegungen, die beiden Einrichtungen zu vereinigen. Im Frühjahr 2011 wurde schließlich angekündigt, die Zentralregistratur werde als eigene Dienststelle aufgelöst und ins Landesarchiv integriert. Durch Organisationsverfügung des Landesamtsdirektors wurde die Auflösung der Dienststelle "Zentralregistratur" mit 31. 12. 2011 und ihre Vereinigung mit dem Landesarchiv unter der Bezeichnung "Verwaltungsarchiv" ab 1. 1. 2012 festgelegt.

Die jahrzehntelang gängige Mikroverfilmung der Papierakten wurde in der Folge durch Digitalisierungstechnik ersetzt, außerdem wurden zehntausende Mikrofilme nachträglich digitalisiert.  Das Verwaltungsarchiv gehört heute zu den wichtigsten Bereichen des Oberösterreichischen Landesarchivs und ist eine wichtige Servicestelle für die Verwaltung. Eine der Hauptaufgaben ist es, die Bereitstellung abgeschlossener, nicht mehr im Verwaltungssystem greifbarer, digitaler (oder digitalisierter)  Akten an allen Arbeitsplätzen des Amtes der Landesregierung und der Bezirkshauptmannschaften zu ermöglichen.

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