Die Benutzung kann von der Direktion eingeschränkt oder versagt werden, wenn schwerwiegend gegen die Benutzungsordnung verstoßen wurde (§ 6 Abs. 2 Z. 1 OöArchG).
Einladung zur Buchpräsentation am 27. November 2025, 18:00 Uhr, Oö. Landesarchiv, Anzengruberstraße…