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Die Benutzung kann von der Direktion eingeschränkt oder versagt werden, wenn schwerwiegend gegen die Benutzungsordnung verstoßen wurde (§ 6 Abs. 2 Z. 1 OöArchG).

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1950 wurde die Buchreihe "Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs" ins Leben gerufen.…

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