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§ 5 Lesesaal

(1) Ablauf

Die Benutzung von Archivgut und Bibliothekswerken erfolgt in den dafür bestimmten Räumlichkeiten des Archivs, wo Archivpersonal zur Erstberatung, Aufsicht und Abwicklung des Lesesaalbetriebes anwesend ist (im Folgenden: Informationsdienst). Anordnungen des Informationsdienstes im Sinne dieser Benutzungsordnung sind zu befolgen.

Dem Informationsdienst werden täglich Beginn und Abschluss der Tätigkeit, Bestellungen sowie die Übernahme und Rückgabe von Archivalien und Büchern mitgeteilt. Die Weitergabe von Unterlagen an andere Benutzerinnen oder Benutzer ist nur mit Zustimmung des Informationsdienstes zulässig.

Die Forschungsarbeit muss von der Benutzerin oder dem Benutzer selbst durchgeführt werden. Für weiterführende Beratung in fachlichen Spezialfragen können zuständige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Archivs konsultiert werden (vgl. § 6).

Archivalien im Original werden zu festgelegten Zeiten bereitgestellt. Die Anzahl der pro Person und Tag zu benutzenden physischen Archivalien ist auf 6 Einheiten begrenzt. Die Einhaltung der Begrenzung wird vom Informationsdienst überwacht. In Einzelfällen kann die Direktion oder die zuständige Bereichsleitung andere Höchstgrenzen festlegen.

Der Benutzungszweck (§ 6 Abs. 2 Z. 2 OöArchG) gilt grundsätzlich auch dann als erreichbar, wenn Reproduktionen der bestellten Archivalien zur Verfügung gestellt werden.

 

(2) Arbeitsplätze

Arbeitsplätze in den Lesesälen sind ehestmöglich aber zumindest zwei Werktage vor dem gewünschten Termin schriftlich zu reservieren. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Die Reservierung gilt erst nach Erhalt einer Bestätigung.

 

(3) Schutzbestimmungen

Der Aufenthalt von Haustieren ist im Archivgebäude verboten. Mäntel, Aktentaschen, Schirme und dergleichen dürfen nicht in den Lesesaal mitgenommen werden. Für Garderobe übernimmt das Archiv keine Haftung.

Das Mitnehmen von Lebensmitteln oder Getränken in den Lesesaal ist nicht erlaubt.

Im Lesesaal ist alles zu unterlassen, was den Zustand der Archivalien und Bücher gefährden oder die Arbeit Anwesender stören könnte. Mobiltelefone sind lautlos zu schalten, die Zusammenarbeit mehrerer Personen im Lesesaal ist nur mit vorheriger Zustimmung des Informationsdienstes erlaubt.

Die vorgelegten Archivalien oder Bücher dürfen nicht aus dem Lesesaal entfernt werden und sind in unveränderter Ordnung zurückzustellen.

Die Mitnahme und Verwendung anderer Reproduktionsgeräte als handelsüblicher Fotoapparate bzw. Handys in den Lesesaal ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Informationsdienstes zulässig.

Als Schreibgeräte dürfen nur Bleistifte verwendet werden. Es ist verboten, in den Archivalien oder Büchern Eintragungen irgendwelcher Art (Korrekturen, Anmerkungen, Striche etc.) vorzunehmen.

Alle technischen Hilfseinrichtungen und Geräte des Archivs sind mit angemessener Sorgfalt und Vorsicht zu bedienen. Bei missbräuchlicher Verwendung kann die Direktion die weitere Benutzung der Einrichtungen des Oö. Landesarchivs befristet oder dauerhaft untersagen.

Aktuelles

1950 wurde die Buchreihe "Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs" ins Leben gerufen.…

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