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§ 6 Auskünfte und Recherchen

(1) Beratungsgespräche

Auskünfte, die über das Ausmaß einer Erstberatung (oben § 5 Abs. 1) hinausgehen, werden vom wissenschaftlichen Personal im Rahmen der Möglichkeiten des normalen Dienstbetriebes erteilt. Würde der Aufwand für die Beantwortung diese Möglichkeiten übersteigen, muss die Bearbeitung abgelehnt werden.

Beratungsgespräche, die voraussichtlich länger als 15 Minuten dauern, können grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung durchgeführt werden.

 

(2) Recherchen

Für die Beantwortung von Anfragen, die Recherchen erfordern, sowie für wissenschaftliche und gutachterähnliche Auskünfte ist ein Bearbeitungsentgelt von 30 Euro pro angefangener halber Stunde (30 Minuten) Arbeitszeit zu entrichten. Bevor ein Bearbeitungsentgelt tatsächlich anfällt, wird vom Archiv die Zustimmung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers eingeholt.

Dienstliche Anfragen im Auftrag des Amtes der oö. Landesregierung werden im Rahmen der Möglichkeiten unentgeltlich bearbeitet. In Zweifelsfällen entscheidet die Direktion.

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