Oberösterreichisches Landesarchiv Kultur | Gut | Bewahrt
Menü

§ 9 Entlehnung von Archivalien

Bei Vorliegen wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesses kann die Direktion die befristete Entlehnung von Archivalien an andere Archive, wissenschaftliche Einrichtungen oder öffentliche Dienststellen genehmigen. Über jede Entlehnung ist ein schriftlicher Leihvertrag abzuschließen.

Aktuelles

Der Historische Atlas von Bayern - Teil Innviertel ist das Ergebnis einer langjährigen…

So finden Sie uns