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Namen- und Schreibweise

In den älteren Pfarrmatriken sind die Altersangaben oft unzuverlässig. Auch die Vornamen sind des Öfteren nicht eindeutig, denn ein Mathäus kann in einer anderen Quelle auch Mades, Tiebes, Debiß, Theibs, Deis oder Tigges heißen, Evakathl kann als Eva oder Katharina, Röserl als Theresia oder als Rosina, Stöffl als Stephan oder als Christoph eingetragen sein. Der Georg kann auch als Jörg(en), Jürg, Girg(el), Gorch, Gergel, Göres oder Schorsch aufscheinen, die Adelheid findet sich auch als Aile, Ailke, Ale(ide),Alide, Alke, Auleide, Dell, Ela, Ehl, Eltje, Eylheit, Haldeyde, Hel, Helchin oder Lidda, ein Gottlieb kann auch Theophil (griech.) oder Amadeus (latein.) heißen etc.

Ein Problem stellt die Auslassung bzw. der Wechsel von Familien- und Hausnamen in den alten Aufzeichnungen dar, ebenso können beträchtliche Abweichungen in der Schreibweise der Familiennamen vorkommen. Vor 1800 erscheint nicht selten in den Aufzeichnungen statt des Familiennamens des Hausbesitzers dessen Hausname. Die für Orts- und Hausgeschichten sehr wichtigen alten Abgabenverzeichnisse (Urbare) führen oft den heute noch üblichen Hausnamen an, doch sagt dies nichts über ein eventuelles Verwandtschaftsverhältnis der meist nur mit Vornamen erwähnten Besitzer des Hauses aus. Die konsequente Festlegung von Familiennamen der bäuerlichen Schichten wurde durch die Matrikenvorschriften des Konzils von Trient (1563) eingeleitet und war um ca. 1620/40 weitgehend abgeschlossen.

Früher pflegte man so zu schreiben, wie man sprach oder zu hören glaubte, ohne sich um orthografische Regeln zu kümmern; beispielsweise gab es verschiedene Schreibweisen des Namens „Edlinger“: Etlinger, Ellinger, Öllinger, Öhlinger, Ödlinger etc. Statt „Gut“ schrieb man „Guet“, statt „müssen“ „müessen“, statt ei oft ej, ey, ai, ay, statt eu zuweilen oi, oy, statt ä, ö auch reines e, statt der Umlautzeichen ä, ö, ü vielfach ae, oe, ui. Der Buchstabe ä ist als reines helles a zu lesen, während für das dumpfe a nicht selten ein o erscheint. Die jetzt üblichen Dehnungszeichen für lange Selbstlaute (stummes h, Verdoppelung) kamen erst nach und nach auf. Zwischen den Mitlauten b und p sowie d und t wurden keine Unterschiede gemacht. Häufig steht c, ch oder kh für k, th statt t, hs statt ss. Erst die Rechtschreibreform von 18791 brachte erste Ansätze einer Vereinheitlichung. Hervorzuheben ist vor allem die Ersetzung des „y“ durch das „i“, z. B. Eyer – Eier. Die Reform im Jahre 19022 fiel wesentlich gründlicher aus, wurde doch durch die Abschaffung des „dt“ und „th“ und die Ersetzung des „c“ durch „k“ oder „z“ (z. B. Todtschlag – Totschlag, Theilhaber – Teilhaber, Centrum – Zentrum, Acten – Akten, das Schriftbild bzw. die Schreibweise der heutigen Schreibform schon nähergebracht.

Mitlaute im Wortinneren wurden je nach Sprachgefühl verdoppelt; statt mm und nn zu schreiben, setzte man meist einen Strich über m und n. Ein waagrechter Strich über einem Wort kann aber auch anzeigen, dass hier eine Kürzung vorgenommen wurde: Ein Strich über dem Wortende ersetzt meist die Silbe -en, ein Schnörkel nach oben die Endsilbe -er. Die Buchstaben u und v wurden vor 1750 meist nicht nach ihrer lautlichen Bedeutung verwendet, sondern in der Form, dass v am Wortanfang und u im Wortinneren steht. Das kleine s erscheint oft nur in Form eines dünnen Striches nach unten, scharfes S und ss wurden nicht unterschieden. Grundsätzlich gilt, dass ein Buchstabe, der nicht sofort enträtselt werden kann, oft auch in einem anderen Wort desselben Schriftstückes vorkommt. Man muss also Vergleichbares suchen!

Die früher verwendeten Fachausdrücke und Abkürzungen sind so zahlreich und vielfältig, dass sie hier nicht behandelt werden können; man frage einen Fachmann oder benütze Spezialliteratur: Schmeller/Frommann, Bayerisches Wörterbuch (alphabetisches Register am Ende des 2. Bandes); Unger/Khull, Ergänzungsband Steirischer Wortschatz zu Schmellers Bayerischem Wörterbuch; Dülfer, Gebräuchliche Abkürzungen des 16.-20. Jahrhunderts; Schilder, Heimatkunde heute; Grun, Schlüssel zu alten und neuen Abkürzungen. Sehr hilfreich ist auch das Sachregister und Glossar von Helmut Feigl im Registerband der Oberösterreichischen Weistümer, in: Österreichische Weistümer, 16. Bd. Oberösterreichische Weistümer, V. Teil, Registerband. Hg. Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oö. Landesarchiv (1978).

1 Verordnungsblatt des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 2. August 1879, Nr. 45 und vom 22. November 1879, Nr. 55
2 Verordnungsblatt des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 24. Februar 1902, Nr. 18

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