Oberösterreichisches Landesarchiv Kultur | Gut | Bewahrt
Menü

Niederschrift

Glaubt man, genug "Stoff" gesammelt zu haben, ist es ratsam, diesen zu ordnen und mit der Abfassung einer zusammenhängenden Darstellung zu beginnen. Es besteht sonst die Gefahr, dass das oft mühsam gefundene Material ungenutzt liegen bleibt.

Ein Werk beginnt mit dem Titelblatt, das den Namen des Autors (bzw. der Autoren), den Titel, den Erscheinungsort und das Erscheinungsjahr enthält. Es folgen das Inhaltsverzeichnis, die Einleitung, der Hauptteil mit den einzelnen Kapiteln und der Schluss (eventuell mit Zusammenfassung, Dank, Abkürzungs-, Literatur- und Abbildungsverzeichnis). Günstig ist es, wenn am Ende ein Register angefügt wird.

Eine Hausgeschichte wird am besten chronologisch angelegt und in Kapitel nach den einzelnen Hausbesitzern unterteilt. Einleitend sollten die Lage des Hauses (Karten, Pläne) sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse beschrieben werden.

Eine Familiengeschichte ist am besten nach den einzelnen Zweigen der Familie und dann nach Einzelpersonen zu unterteilen.

Orts- oder Heimatbücher sollten nach Sachgebieten gegliedert werden, wobei zwar ein Abriss der Geschichte der Region angebracht ist, die Landesgeschichte (oberösterreichische, bayerische, österreichische) aber nur soweit berücksichtigt werden soll, als sie zum Verständnis konkreter Vorgänge und Veränderungen notwendig ist.

Folgende Sachgebiete sollten auf lokaler Ebene berücksichtigt werden:

  • Siedlungsgeschichte (Anfänge der Siedlung, Aussagen des Ortsnamens etc.),
  • politische Geschichte (mit Herrschaftsgeschichte) bis zur Gegenwart (Zeitgeschichte),
  • Wirtschafts-, Sozial-, Kirchen- bzw. Pfarrgeschichte,
  • Kultur- (besonders Schulwesen, Vereine etc.) und Kunstgeschichte unter Berücksichtigung der Änderungen des Landschafts- bzw. Ortsbildes und unter Einbeziehung von Kleindenkmälern.

Besonders im Bereich der Zeitgeschichte ist zu beachten, dass man (nicht nur aus moralischen, sondern auch rechtlichen Gründen) nicht einfach alles über eine Person schreiben darf, was man irgendwo irgendwie erfahren hat. Die "Privatsphäre" des Einzelnen ist gesetzlich - vor allem durch das Datenschutzgesetz 2000 - geschützt, und der Umgang mit diesbezüglichen Daten und Angaben bedarf der Vorsicht und besonderen Verantwortungsbewusstseins.

Nicht jedes der angeführten Sachgebiete wird ausreichend durch Quellen zu dokumentieren sein. In solchen Fällen sollte man nicht in allgemeine Ausführungen über die Landes- oder gar die europäische Geschichte ausweichen, sondern offen feststellen, dass zu bestimmten Fragestellungen keine Aussagen möglich sind.

Aktuelles

Das neue Buch von Verena Wagner stellt die Entwicklung und Problematik einer kleinen jüdischen…

So finden Sie uns