Meldeunterlagen
In diesen Unterlagen wurden alle Personen, die in einer Gemeinde wohnten, erfasst. Für das Meldewesen wurden Meldezettel (für An- und Abmeldungen) und Meldebücher geführt. Für die Dienstboten in der Gemeinde wurden oft separate Meldebücher angelegt.
Meldebücher dienten in erster Linie zur Evidenzhaltung von Personenstandsdaten.
Dies sind:
- Nähere Bezeichnung der Wohnung, Ortschaft, Hausname
- Name des Haushaltungsvorstandes und der Familienmitglieder
- Geburtsdatum
- Geburtsort, Gemeinde, Bezirk, Land
- Charakter der Beschäftigung (= ausgeübte Tätigkeit)
Seit 2003 gibt es ein Zentrales Melderegister (ZMR) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.
Heimatrecht: Das Heimatrecht in einer Gemeinde gewährt das Recht des „ungestörten Aufenthaltes“ und den Anspruch auf Armenversorgung. Nur Staatsbürger konnten das Heimatrecht in einer Gemeinde erwerben. Es wird im RGBl. Nr. 105 vom 3.12.1863 erstmals ausdrücklich geregelt. Ein Anspruch darauf wird begründet: durch die Geburt, durch die Verehelichung, durch die Aufnahme in den Heimatverband, durch die Erlangung eines öffentlichen Amtes. Bei der Definition, wo jemand „einheimisch“, also zugehörig, war, griff man vermutlich auf die Bestimmungen des kaiserlichen Patentes vom 25.10.1804 betreffend die Konskription zurück. Diese Regelungen blieben mit einigen Abänderungen bis 1938 in Kraft. Die Evidenzhaltung über Heimatrechte der Gemeindebürger und Gemeindeangehörigen findet man z. B. in den Heimatmatriken. Bei der Suche nach Personen, die sich auf das heutige Linzer Stadtgebiet beziehen, kann man sich an das Archiv der Stadt Linz wenden. Dieses hat in seinem Archivinformationssystem (kurz AIS genannt) personenbezogene Daten verarbeitet, die aus folgenden Beständen stammen:
- Linzer Pfarrmatriken (Tauf-, Ehe- und Sterbematriken) von 1785-1938
- Linzer Meldebücher von 1853-1910
- Heimatmatriken von 1850-1930
- Gesundheitsamt-Totenbeschauscheine von 1903-1970
Daten aus den Taufmatriken sind mit einer hundertjährigen Schutzfrist belegt, somit haben Benutzer nur Zugriff auf Daten von Personen, deren Geburt hundert Jahre oder länger zurückliegt. Das AIS rechnet bzw. regelt dies automatisch.