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Meldeunterlagen

In diesen Unterlagen wurden alle Personen, die in einer Gemeinde wohnten, erfasst. Für das Meldewesen wurden Meldezettel (für An- und Abmeldungen) und Meldebücher geführt. Für die Dienstboten in der Gemeinde wurden oft separate Meldebücher angelegt.

Meldebücher dienten in erster Linie zur Evidenzhaltung von Personenstandsdaten.

Dies sind:

  • Nähere Bezeichnung der Wohnung, Ortschaft, Hausname
  • Name des Haushaltungsvorstandes und der Familienmitglieder
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort, Gemeinde, Bezirk, Land
  • Charakter der Beschäftigung (= ausgeübte Tätigkeit)

Seit 2003 gibt es ein Zentrales Melderegister (ZMR) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.

Heimatrecht: Das Heimatrecht in einer Gemeinde gewährt das Recht des "ungestörten Aufenthaltes" und den Anspruch auf Armenversorgung. Nur Staatsbürger konnten das Heimatrecht in einer Gemeinde erwerben. Es wird im RGBl. Nr. 105 vom 3.12.1863 erstmals ausdrücklich geregelt. Ein Anspruch darauf wird begründet: durch die Geburt, durch die Verehelichung, durch die Aufnahme in den Heimatverband, durch die Erlangung eines öffentlichen Amtes. Diese Regelungen blieben mit einigen Abänderungen bis 1938 in Kraft. Die Evidenzhaltung über Heimatrechte der Gemeindebürger und Gemeindeangehörigen findet man z. B. in den Heimatmatriken.

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