Andere Güter oder Nebenbesitzungen
Der Verlust von Aufzeichnungen über ein Gut lässt sich manchmal ausgleichen durch das Verfolgen eines Nebenbesitzes (eines sogenannten Überländgrundes) oder eines Zehents dieses Gutes, der zu einer anderen Herrschaft gehörte. Erste Informationsstelle dazu sind die Rustikalfassionen des Theresianischen Gültbuches.