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Andere Quellen

Der einfachste Weg für Familienforscher zur Überbrückung fehlender Pfarrmatriken ist oft, auf Protokollbücher der betreffenden Herrschaft "umzusteigen". Ist in den Trauungsmatriken die Herkunft der Brautleute nicht genannt, so führen eventuell noch vorhandene Eheakten oder Verkündbücher weiter; dort wurden die beabsichtigten Eheschließungen von Pfarrangehörigen eingetragen, auch wenn diese in einer anderen Pfarre heirateten. Wenn man nicht weiß, in welcher Pfarre ein Vorfahre verstorben ist, so hat man ab dem Jahre 1850 die Möglichkeit, in den Abhandlungs- oder Verlassenschaftsaufnahmen (= A-Akten) der zuständigen Bezirks- und Landesgerichte nachzusehen. Sollte kein Liegenschaftsbesitz oder nur geringes Vermögen vorhanden gewesen sein, ist zumindest eine Todfallsaufnahme durchgeführt worden. Die meisten Bestände der A-Akten von 1850 bis ca. 1900 der Bezirks- und Landesgerichte befinden sich teilweise mit Nachschlagebehelfen im Oberösterreichischen Landesarchiv.

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