Finanzlandesdirektion / Schillinggesetz I
Im Zuge der Währungsreform nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges waren Abhebungen von den Sperrkonten nur mit besonderer Bewilligung möglich.
Dieser Bestand enthält "Ansuchen um begünstigte Abhebung nach dem Schillinggesetz" aus den Jahren 1946-1950, in denen die Gründe für das Ansuchen genau ausgeführt werden.
30 Schachteln, 3 Handschriften
Laufzeit: 1946 - 1950