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Theresianisches Gültbuch

Es handelt sich um die Neuanlage des alten Gültbuches aus der Zeit Kaiser Ferdinands I., das beim Brand des Landhauses (1800) vernichtet wurde. Mit Patent vom 9. Oktober 1748 ordnete Maria Theresia die Anlegung des nach ihr benannten Steuerkatasters an, der noch nach Grundherrschaften gegliedert ist. Entsprechend dieser Einteilung ist zu unterscheiden zwischen Dominikalfassionen (d. i. der grundherrschaftliche Eigenbesitz) und Rustikalfassionen, die die untertänigen Liegenschaften behandeln. Das Salzkammergut als landesfürstliches Eigengut ist hier noch nicht enthalten. Für das Innviertel wurde das Gültbuch erst ab 1780 angelegt.

Ausführlicher und aussagekräftiger sind die Rustikalfassionen, da hier nicht nur die Namen der Güter und deren Wert angegeben werden, sondern auch die Erträge der Wirtschaft in ihren einzelnen Zweigen erfasst sind. Die "summarischen Hauptextrakte" beider Fassionen geben auch die Gewerbe, Abgaben an die Herrschaft, Erträge etc. an. Insgesamt sind dies 289 Schachteln Akten und 632 bzw. 744 Handschriften.

Nähere Informationen (Beschreibungen, Verzeichnisse …) finden Sie im Archivinformationssystem/Findbuch.

289 Schachteln, 744 Handschriften
Laufzeit: 18. Jh.
Literatur: Zibermayr, Landesarchiv 161 f.; Hoffmann, Quellen 118 f.; Mayrhofer, Quellenerläuterungen 64 ff.

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