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Altes Grundbuch

Der Bestand umfasst die Alten Grundbücher von 44 Bezirksgerichten und die Alte Landtafel. Die Alten Grundbücher wurden 1791/94 von den Grundherrschaften für die untertänigen Liegenschaften angelegt und umfassen das eigentliche Grundbuch mit den dazugehörigen Gewähr und Satzbüchern. In den landesfürstlichen Städten Linz, Wels, Steyr, Freistadt und Vöcklabruck wurden die Grundbücher bereits 1773 angelegt. Die Alten Grundbücher der ehemaligen Grundherrschaften wurden um 1965 von den jeweiligen Bezirksgerichten, die sie 1850 von den grundherrschaftlichen Pfleggerichten übernommen und bis zur Anlegung des "Neuen Grundbuches" 1874/1880 weitergeführt hatten, aus Platzmangel an das Oberlandesgericht Linz abgetreten. Dieses lagerte sie im Gebäude des aufgelassenen Bezirksgerichtes Ottensheim, bis im Jahre 1973 die Übergabe an das Oberösterreichische Landesarchiv erfolgte. Die Ordnung, Neuaufstellung und Verzeichnung nach Gerichtssprengeln geschah durch Hermann Schoißengeier in den Jahren 1973/76. Für die Stadt Linz gibt es ein separates Archivverzeichnis, angelegt nach Konskriptionsnummern mit Angaben der Grundbuchbände, Grundbuchbögen, Extraktbögen und (Grund-)Herrschaftsnennungen. Im Jahre 1754 wurden zum besseren Überblick die Gülten und Einlagen der Grundherrschaften in einer (Alten) Landtafel neu verzeichnet. Als Vorlage diente das "Ständische Gültenbuch". 1791 wurde auch für das Innviertel eine Landtafel eingeführt. Über die Gülten und Einlagen existiert beim Bestand Altes Grundbuch - Alte Landtafel ein alphabetisches Verzeichnis der Landtafeleinlagen.

Sämtliche Alten Grundbücher sind mikroverfilmt. Wo kein Altes Grundbuch vorhanden war, wurde das Gewähr- bzw. Satzbuch verfilmt.

Nähere Informationen (Beschreibungen, Verzeichnisse …) finden Sie im Archivinformationssystem/Findbuch.

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