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Landeshauptmannschaftliches Gericht ("Landesgerichtsarchiv" bzw. "LGA")

Das landeshauptmannschaftliche Gericht war bis 1783 die höchste gerichtliche Stelle im Land. Es trat als Landrecht oder Landesverhör unter dem Vorsitz des Landeshauptmannes oder dessen Stellvertreter zusammen und war als erste Instanz für alle diejenigen, welche "khainer andern nidern Obrigkhait und Gerichtszwang in Lanndt underworffen" sind", zuständig. Weiters fungierte es als Appelationsinstanz bei allen Streitigkeiten, die zuvor vor der Grundherrschaft oder einem anderen Gericht der niederen Gerichtsbarkeit verhandelt worden waren.

Das in diesem Bestand enthaltene Schriftgut stammt zum überwiegenden Teil aus dem 18. Jahrhundert und beinhaltet vor allem Generalia, Verlassenschaften, Untertanssachen (Streitigkeiten / Klagen der Untertanen gegen die Grundherrschaften) und Streitsachen (Prozesse etc. der landtäflichen Gültenbesitzer).

Urteile des landeshauptmannschaftlichen Gerichts aus den Jahren 1545-1549 und 1555-1571 sind aber in den sog. Abschiedsbüchern im Bestand Musealarchiv (Hss. 64 - 66) erhalten.

Nähere Informationen (Beschreibungen, Verzeichnisse …) finden Sie im Archivinformationssystem/Findbuch.

53 Schachteln
Laufzeit: 1630 - 1787

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