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Landrecht ("Landesgerichtsarchiv" bzw. "LGA")

Nach der Aufhebung der Landeshauptmannschaft 1783 trat das Landrecht an die Stelle des ehemaligen landeshauptmannschaftlichen Gerichts. Es hatte im wesentlichen dieselben Aufgaben wahrzunehmen, die aber um einige Agenden, wie z. B. die Führung der Landtafel erweitert worden sind. Es war dem Landeschef unterstellt und bestand bis zum Jahr 1821. Den größten Teil dieses Bestandes bilden Verlassenschaftsakten und Akten in Streitsachen.

Nähere Informationen (Beschreibungen, Verzeichnisse …) finden Sie im Archivinformationssystem/Findbuch.

114 Schachteln
Laufzeit: 1780 - 1821

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