Neues Grundbuch (1880 – 1980)
Das sogenannte „Neue handschriftlich geführte Grundbuch“ (Hauptbuch genannt, im Unterschied zum „Alten“ Grundbuch) wurde um 1880 von den Bezirksgerichten nach Katastralgemeinden angelegt. Innerhalb der Katastralgemeinde (KG) erfolgte die Nummerierung nach einer laufenden Einlagezahl (EZ). Die Eintragungen zu einer Einlagezahl sind in drei Gruppen gegliedert: das A-Blatt (= Areal- od. Liegenschaftsblatt), das B-Blatt (= Besitzerblatt) und das C-Blatt (= Credit- oder Lastenblatt).
Meistens sind Katastralgemeinde und Einlagezahl des zu erforschenden Besitzes bekannt. Ist dies nicht der Fall, so können Personenregister bzw. Liegenschaftsverzeichnisse der Katastralgemeinden weiterhelfen. Die bereits abgeschlossenen handschriftlich geführten Grundbücher (Hauptbücher) inkl. der Liegenschafts- und Personenverzeichnisse wurden vom Landesarchiv übernommen und sind dort verwahrt. Die Hauptbücher, Liegenschaftsverzeichnisse und Personenregister wurden großteils auch schon digitalisiert und sind in den Lesesälen des Oberösterreichischen Landesarchivs einsehbar. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind einige Personenregister allerdings nicht zugänglich.
Mit der Anlegung der "Neuen handschriftliche geführten Grundbücher" bei den Bezirksgerichten wurde beim Landesgericht Linz auch das Sondergrundbuch "Neue Landtafel" angelegt. In der "Neuen Landtafel" sind die Liegenschaften von Gülten, Freisitzen, Burgen, Schlössern, Stiften, Pfarrhöfen, Gotteshäusern, Städten, Märkten etc. vermerkt. Die "Neue Landtafel" liegt bereits im Oberösterreichischen Landesarchiv und nicht mehr beim Landesgericht Linz auf. Mit dem Grundbuchumstellungsgesetz von 1980 wurde die "Neue Landtafel" aufgelöst und die Übertragung der Grundbuchskörper in die Grundstücksdatenbank durchgeführt. Bis zum Abschluss der "Neuen Landtafel" wurden 1289 Einlagezahlen vergeben.
Das Sondergrundbuch "Eisenbahnbuch Linz", aufgegliedert nach den 23 oberösterreichischen Lokalbahnlinien wurde beim Landesgericht Linz geführt und ebenfalls bereits an das Oberösterreichische Landesarchiv abgetreten. Mit dem Grundbuchumstellungsgesetz von 1980 erfolgte die Auflösung und Übertragung in die Grundstücksdatenbank.