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Neues Grundbuch (1880 – 1980)

Das sogenannte „Neue handschriftlich geführte Grundbuch“ (Hauptbuch genannt, im Un­ter­schied zum „Alten“ Grundbuch) wur­de um 1880 von den Bezirks­ge­richten nach Ka­­ta­stral­ge­meinden an­ge­legt. Innerhalb der Ka­ta­stral­gemeinde (KG) er­folgte die Num­me­­rie­rung nach einer laufenden Einlagezahl (EZ). Die Ein­tragungen zu einer Einlagezahl sind in drei Gruppen ge­glie­dert: das A-Blatt (= Areal- od. Liegenschaftsblatt), das B-Blatt (= Besitzerblatt) und das C-Blatt (= Credit- oder Lastenblatt).

Meistens sind Kata­stral­ge­mein­de und Ein­lagezahl des zu er­for­schen­­den Besitzes be­kannt. Ist dies nicht der Fall, so können Per­­sonenregister bzw. Liegenschaftsverzeichnisse der Kata­stral­gemeinden weiter­helfen. Die be­reits ab­­ge­schlos­­se­nen handschriftlich ge­führten Grund­bücher (Hauptbücher) inkl. der Liegenschafts- und Personenverzeichnisse wurden vom Landesarchiv übernommen und sind dort verwahrt.  Die Hauptbücher, Liegenschaftsverzeichnisse und Personenregister wurden großteils auch schon digitalisiert und sind in den Lesesälen des Oberösterreichischen Landesarchivs einsehbar. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind einige  Personenregister allerdings nicht zugänglich.

Mit der Anlegung der "Neuen handschriftliche geführten Grundbücher" bei den Bezirksgerichten wurde beim Landesgericht Linz auch das Sondergrundbuch "Neue Landtafel" angelegt. In der "Neuen Landtafel" sind die Liegenschaften von Gülten, Freisitzen, Burgen, Schlössern, Stiften, Pfarrhöfen, Gotteshäusern, Städten, Märkten etc. vermerkt. Die "Neue Landtafel" liegt bereits im Oberösterreichischen Landesarchiv und nicht mehr beim Landesgericht Linz auf. Mit dem Grundbuchumstellungsgesetz von 1980 wurde die "Neue Landtafel" aufgelöst und die Übertragung der Grundbuchskörper in die Grundstücksdatenbank durchgeführt. Bis zum Abschluss der "Neuen Landtafel" wurden 1289 Einlagezahlen vergeben.

Das Sondergrundbuch "Eisenbahnbuch Linz", aufgegliedert nach den 23 oberösterreichischen Lokalbahnlinien wurde beim Landesgericht Linz geführt und ebenfalls bereits an das Oberösterreichische Landesarchiv abgetreten. Mit dem Grundbuchumstellungsgesetz von 1980 erfolgte die Auflösung und Übertragung in die Grundstücksdatenbank.

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