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Autonome Landesverwaltung

Mit der Umstellung der Landesverwaltung 1926 wurde auch der autonome Bereich neu strukturiert:

  • Abt. I: Schulen und Lehrer, Feuerwehren, Versicherungen, Landtafel
  • Abt. II: Armen- und Dienstbotenwesen, Gemeinden, Fremdenverkehr, Landeshoheit, Landespersonal, Landtag, Archiv, Museum, Theater
  • Abt. III: Gewerbe, Genossenschaften, Landesgüter, Jagd und Fischerei, Unternehmungen und Landesgüter, Fortbildungsschulen, Gemeindefinanzen
  • Abt. IV: Fürsorge, Heilwesen, Landes- und Kuranstalten, Stipendien und Stiftungen
  • Abt. V: Bauwesen, Straßen- und Landesgebäudeverwaltung, Hilfsaktionen, Herbergen, Schubwesen, Lager

Diese Einteilung blieb bis zum Ende der Landesverwaltung durch den "Anschluss" an das Deutsche Reich 1938 gültig. Einzelne Aufgaben bzw. Aktengruppen wurden hier bis 1940 weitergeführt (die Abt. III enthält z. B. noch Aktenfaszikel der "Gaukämmerei"), andere setzen sich im Bestand "Gauselbstverwaltung" fort. Der Bestand ist durch die Original-Findbücher erschlossen.

180 Handschriften, 633 Faszikel
Laufzeit: 1926 - 1940
Literatur: Trinks, Bestände 34 f.

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