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Kreisämter bis 1849

Die Kreisämter wurden von Kaiserin Maria Theresia 1749 als erste Behörden einer staatlichen Lokalverwaltung geschaffen. Sie hatten primär die Durchführung der Gesetze zu überwachen. Ihre Amtsbereiche umfassten jeweils ein Landesviertel. Mit der Schaffung der Distriktskommissariate als Unterbehörden im Jahre 1776 stiegen die Kreisämter zu Mittelbehörden zwischen diesen und der späteren Landesregierung auf. Ihre endgültige Ausgestaltung erfuhren sie unter Kaiser Joseph II. Im Jahre 1850 wurden sie durch Bezirkshauptmannschaften ersetzt.

Insgesamt gab es bei den Kreisämtern relativ große Verluste an Archivalien. Aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ist leider überhaupt kein Schriftgut erhalten, das aus der Tätigkeit dieser Behörden erwachsen ist. Bei den Normalien sind dagegen kaum Verluste zu beklagen. Diese werden aber nicht bei den einzelnen Beständen verwahrt, sondern sind in die Patent- und Normaliensammlung integriert.

Literatur: Zibermayr, Landesarchiv 147; Trinks, Bestände 43 f.

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