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Bundessozialamt Oberösterreich

Aufgrund des Bundesarchivgesetzes sind die Bundessozialämter verpflichtet, Akten vor ihrer Skartierung dem Österreichischen Staatsarchiv zur Übernahme anzubieten. Das Staatsarchiv lehnte eine Übernahme mit der Bemerkung, die Akten sollen dem Landesarchiv angeboten werden, ab. Bei dem Material handelt es sich um Akten, die aufgrund des Kriegsopferversorgungsgesetzes, Heeresversorgungsgesetzes, Verbrechensopfergesetzes, Impfschadengesetzes, Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes und des Bundespflegegesetzes entstanden sind. Bereits 2002 und auch 2003 wurden Akten vom Landesarchiv gesichtet, übernommen, und mit dem Bundessozialamt vereinbart die Hinterbliebenenakten zu skartieren und die Geschädigtenakten zu archivieren. Die bereits übergebenen Akten wurden mittels Access Datenbank verzeichnet und eingeschachtelt. Der Bestand umfasst momentan 81 Schachteln und ist nicht abgeschlossen. Die Aktenhoheit liegt beim Landesarchiv, wobei das Bundessozialamt eine Kopie der Access Datenbank erhält.

81 Schachteln
Laufzeit: 20. Jh.

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