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Originaldokumente zu Gesetzen und Verordnungen des Landes

Seit Beginn der XXVI. Gesetzgebungsperiode des OÖ. Landtages werden

  • die Originaldokumente zu sämtlichen Gesetzesbeschlüssen des OÖ. Landtages und
  • die Originaldokumente zu sämtlichen Kundmachungen im Landesgesetzblatt (also das Originalsitzungsstück aus der Sitzung der Landesregierung einschließlich der im Original unterschriebenen Beilage oder bei anderen Kundmachungen die vergleichbaren Dokumente)

unmittelbar nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens (der Kundmachung) direkt an das Oberösterreichische Landesarchiv übermittelt. Diese Vorgangsweise sichert die dauerhafte Nachvollziehbarkeit der entsprechenden Beschlüsse, was im Hinblick auf die mit diesen Beschlüssen im Normalfall verbundenen Rechtsfolgen notwendig scheint. Die Übermittlung der Originaldokumente erfolgt durch den Verfassungsdienst des Landes. Die einzelnen Akten im Bestand sind jeweils mit einer 30-jährigen Benützungssperre ab Datum der Ausstellung belegt.

Laufzeit: ab 2003

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