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Statthalterei 1850-1926 / Grundentlastung

Nach der Aufhebung der Grundherrschaften 1848 wurde in den beiden folgenden Jahren durch mehrere Gesetze genau geregelt, wie den Grundherren und Zehentempfängern die Dienste und Abgaben ihrer ehemaligen Untertanen abgelöst werden sollten. Für die Durchführung dieser Gesetze wurde im Land ob der Enns Ende 1849 zunächst eine Grundentlastungs-Landeskommission eingerichtet, die bis 1853 bestand; ihr waren Bezirkskommissionen unterstellt, die ebenfalls längstens bis 1853 tätig waren. Die Aufgaben der Landeskommission wurden dann von der Grundentlastungs-Fonds-Direktion übernommen. Der Bestand gliedert sich in zwei Teile. Den weitaus größeren (Sch. 1-205) machen die Grund- und Zehententlastungsakten aus, in denen die Ablösungssummen im einzelnen festgelegt sind. Geordnet sind diese Akten alphabetisch nach Steuergemeinden bzw. Herrschaften. Den kleineren Teil bilden die Verwaltungsakten besonders der Grundentlastungs-Landeskommission (Sch. 206-216). Von der Tätigkeit der Bezirkskommissionen haben sich nur Fragmente erhalten. Dieser Bestand wurde 1924 von der Zentralregistratur abgegeben. In den folgenden Jahren haben einige Bezirksgerichte "Grundentlastungsausweise und Urkunden" besonders aus den Jahren 1850 bis 1853 abgetreten, die als Nachtrag angeschlossen worden sind (Sch. 217-263).

263 Schachteln, 6 Handschriften
Laufzeit: 1849 - ca. 1880
Literatur: Trinks, Bestände 38 f.

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