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Sparkassenregister

Mit 1. Juli 1937 wurde auf Rechtsgrundlage des Sparkassen-Gesetzes, BGBl. Nr. 296/1935 und der Sparkassenregister-Verordnung, BGBl. Nr. 470/1936 in der Fassung BGBl. Nr. 129/1937 das Sparkassenregister neu angelegt. Das Sparkassenregister wurde bis 1939/40 von der Oberösterreichischen Landeshauptmannschaft, anschließend von der Behörde des Reichsstatthalters von Oberdonau, Unterabteilung IVc/A (Arbeit; Bergwesen; Kredit-, Banken-, Börsen- und Sparkassenwesen; Versicherungswesen) und ab Mai 1945 vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Gemeinden und Sparkassen geführt. In das Sparkassenregister, samt Beilagensammlung und Nachschlageverzeichnis, konnte jeder Einsicht verlangen. Zusätzlich durften Abschriften verlangt und auch behördlich beglaubigt werden. Die Einsicht in das Sparkassenregister sowie Auskünfte und Auszüge waren jedoch gebührenpflichtig. Das Sparkassenregister wurde alphabetisch nach den Ortschaften, in der sie sich befand, sortiert und mit einer Access-Datenbank verzeichnet. Weiterer Bestandteil dieser Aktengruppe sind zwei Findbücher: "Sparkassenregister A-Buch Band 1" und "Sparkassenregister A-Buch Band 2". Beide Bände liegen noch in der Abteilung Gemeinden auf.

18 Schachteln
Laufzeit: 1937 - 1938

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