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Landschaftsakten

Die Akten der Landstände (Landschaft), die mit Beginn des 16. Jahrhunderts einsetzen, sind nach einem Buchstabensystem geordnet (z. B. A Landesfürst, Kaiserhaus, Reichsangelegenheiten, B Landtage, Landleute von A-Z etc.). Ihr reicher Inhalt umfasst alle Bereiche ständischen Wirkens und wird noch durch die "Annalen" (siehe Ständische Handschriften) ergänzt. Kaiser Joseph II. hat 1783 die ständische Verwaltung aufgehoben und in seine Landesregierung eingegliedert. Allerdings wurde diese Entscheidung schon sieben Jahre später wieder rückgängig gemacht, womit auch ein Abschluss des alten Aktenbestandes bewirkt wurde. Insgesamt sind bei diesem Bestand 1602 Schachteln Akten vorhanden.

Nähere Informationen (Beschreibungen, Verzeichnisse …) finden Sie im Archivinformationssystem/Findbuch.

1602 Schachteln
Laufzeit: 16. Jh. - Ende 18. Jh. (1790)

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