Quellen im Bezirksgericht
Im Grundbuchamt des zuständigen Bezirksgerichts findet man als Ersatz bzw. modernisierte Fortführung der handschriftlich geführten Grundbücher der Katastralgemeinden von ca. 1880 bis 1980 (diese befinden sich schon im Oö. Landesarchiv) das "elektronische Grundbuch". Die Grundbuchurkunden werden ebenfalls dort verwahrt. Obwohl ab 2003 mehrere Bezirksgerichte zusammengelegt wurden, werden in den Grundbuchämtern die alten Bezeichnungen weiter geführt. Es ist daher wichtig, festzustellen, zu welchem Bezirksgericht die gesuchte Liegenschaft gehörte. Dies kann z. B. mithilfe des Ortsrepertoriums von 1869 herausgefunden werden.