Quellen im Bezirksgericht
Im Grundbuchamt des zuständigen Bezirksgerichts findet man die handschriftlich geführten Grundbücher der Katastralgemeinden von ca. 1880 bis 1980 zumindest in Oberösterreich nicht mehr, denn diese sind alle schon im Oö. Landesarchiv untergebracht. Als Ersatz bzw. modernisierte Fortführung dient nun das „elektronische Grundbuch“. Die Grundbuchurkunden ab 1901 werden beim zuständigen Bezirksgericht verwahrt. Obwohl seit 2003 mehrere Bezirksgerichte zusammengelegt wurden, werden in den Grundbuchämtern die alten Bezeichnungen weiter geführt. Es ist daher wichtig, festzustellen, zu welchem Bezirksgericht die gesuchte Liegenschaft gehörte. Dies kann z. B. mithilfe des Ortsrepertoriums von 1869 herausgefunden werden (siehe S. 21). Eine Recherche ist auch über die Homepage www.doris.at möglich.