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Quellen im Bezirksgericht

Im Grundbuchamt des zuständigen Bezirksgerichts findet man als Ersatz bzw. modernisierte Fortführung der hand­schriftlich ge­führ­ten Grund­­bücher der Ka­tastralgemeinden von ca. 1880 bis 1980 (diese befinden sich schon im Oö. Landesarchiv)  das "elektronische Grundbuch". Die Grundbuchurkunden wer­den eben­falls dort ver­wahrt. Obwohl ab 2003 mehrere Bezirksgerichte zu­sam­mengelegt wur­­­den, wer­den in den Grundbuchämtern die alten Bezeichnungen weiter ge­führt. Es ist da­­­her wich­tig, fest­zustellen, zu wel­chem Bezirksgericht die gesuchte Lie­genschaft ge­hör­te. Dies kann z. B. mithilfe des Ortsrepertoriums von 1869 herausgefunden werden.

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