EDV-Grundbuch (ab 1980/90)
Durch das Grundbuchumstellungsgesetz BGBl. Nr. 550 von 1980 (dieses sieht gleichzeitig die Auflösung der Neuen oö. Landtafel, des Eisenbahnbuches und des Bergbuches als Sondergrundbuch vor) wurde die elektronische Erfassung der aktuellen Grundbuchdaten begonnen und noch vor der Jahrtausendwende abgeschlossen. Die Daten sind daher heute nur mehr in elektronischer Form (Grundstücksdatenbank und Hilfsverzeichnisse) vorhanden. Die Einsicht erfolgt durch Ausfertigung einer Grundbuchabschrift (Grundbuchauszug). Für die gelöschten bzw. geänderten Daten (Historie) ist eine eigene Abfrage erforderlich, die ebenfalls in ausgedruckter Form erhältlich ist. Bei der Erfassung der Grundbuchdaten für das „EDV-Grundbuch“ sind allerdings Abschreibfehler passiert, wodurch sich mitunter ein Abgleich mit den „neuen handschriftlich geführten“ Grundbüchern lohnt. Eine Anforderung von elektronischen Grundbuchauszügen sowie der Historie der gelöschten Daten ist auch online1 möglich.
1 Homepage: www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/grundstueckskauf_und_grundbuch/grundbuch/Seite.600 340.html (Stand Jänner 2025)