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EDV-Grundbuch (ab 1980/90)

Durch das Grund­buch­um­stel­lungs­gesetz von 1980 (dieses sah auch die Auflösung der Neuen Oö. Land­ta­fel, des Eisenbahnbuches und des Bergbuches als Sondergrundbücher vor) wurde die elektronische Er­­fassung der ak­tuel­len Grundbuchdaten begonnen und noch vor der Jahr­tau­send­wen­de ab­­ge­schlos­sen. Die Daten sind daher heute nur mehr in elek­tro­­nischer Form (Grund­stücks­da­tenbank und Hilfs­ver­zeich­nis­se) vor­han­den. Die Einsicht erfolgt durch Aus­­fer­ti­gung einer Grund­buch­­ab­schrift (Grundbuchauszug).

Für die gelöschten bzw. geänderten Daten (Historie) ist eine eigene Abfrage erforderlich, die ebenfalls in ausgedruckter Form erhältlich ist. Bei der Erfassung der Grundbuchdaten für das "EDV-Grundbuch" sind allerdings Abschreibfehler passiert, mitunter lohnt sich daher ein Abgleich mit den "neuen handschriftlich geführten" Grundbüchern.

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