EDV-Grundbuch (ab 1980/90)
Durch das Grundbuchumstellungsgesetz von 1980 (dieses sah auch die Auflösung der Neuen Oö. Landtafel, des Eisenbahnbuches und des Bergbuches als Sondergrundbücher vor) wurde die elektronische Erfassung der aktuellen Grundbuchdaten begonnen und noch vor der Jahrtausendwende abgeschlossen. Die Daten sind daher heute nur mehr in elektronischer Form (Grundstücksdatenbank und Hilfsverzeichnisse) vorhanden. Die Einsicht erfolgt durch Ausfertigung einer Grundbuchabschrift (Grundbuchauszug).
Für die gelöschten bzw. geänderten Daten (Historie) ist eine eigene Abfrage erforderlich, die ebenfalls in ausgedruckter Form erhältlich ist. Bei der Erfassung der Grundbuchdaten für das "EDV-Grundbuch" sind allerdings Abschreibfehler passiert, mitunter lohnt sich daher ein Abgleich mit den "neuen handschriftlich geführten" Grundbüchern.