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Neues Grundbuch (ca. 1880-1980)

Das sogenannte "Neue handschriftlich geführte Grundbuch" (Hauptbuch genannt, im Un­ter­schied zum weiter un­­ten be­schriebenen "Alten" Grundbuch) wur­de um 1880 von den Bezirks­ge­richten nach Ka­­ta­stral­ge­meinden an­ge­legt. Innerhalb der Ka­ta­stral­gemeinde (KG) er­folgte die Num­me­­rie­rung nach einer laufenden Einlagezahl (EZ). Meistens sind Kata­stral­ge­mein­de und Ein­lagezahl des zu er­for­schen­­den Besitzes be­kannt. Ist dies nicht der Fall, so können Per­­sonenregister bzw. Liegenschaftsverzeichnisse der Kata­stral­gemeinden weiter­helfen. Die be­reits ab­­ge­schlos­­se­nen handschriftlich ge­führten Grund­bücher (Hauptbücher) inkl. der Liegenschafts- und Personenverzeichnisse werden bereits alle im Oö. Landesarchiv verwahrt. Von den Hauptbüchern, Liegenschaftsverzeichnissen, Personen- und Realregistern sind bereits mehr als zwei Drittel digitalisiert und in den Lesesälen des Oö. Landesarchivs einsehbar. Einige Personenregister sind allerdings aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht einsehbar.

Die Ein­tragungen zu einer Einlagezahl sind in drei Gruppen ge­glie­dert:

  • "A-Seite" (Grundbuchblatt, Bestandsblatt): Hier werden Art und Umfang der Liegenschaft be­zeichnet. Es schei­nen der Hausname und die Haus­nummer (wenn vorhanden) auf, die Orts­­­bezeichnung, dann die zum Haus ge­hö­ri­gen Grün­de mit den Par­zel­lennummern. Eventuelle Überländgrundstücke, die unter einer an­­­de­ren Ein­­lagezahl vermerkt sind, können zusätzlich an­ge­führt sein. In der Regel ist am obe­­ren Rand die­ses A-Blattes das ge­naue Zi­tat der Eintragung im Alten Grund­buch (der frü­­heren Grund­herr­­schaft) vor­handen – leider ist dies nicht immer der Fall
  • "B-Seite" (Besitzblatt): Hier werden die Eigentümer auf­ge­listet und die je­wei­li­ge Art des Rechtserwerbes (Über­ga­be, Ver­kauf, Versteigerung etc.) ist an­geführt; wenn die Übergabe bzw. Über­nahme vor 1848 er­folg­te, ist das Ge­währbuch jedoch nicht immer mit der Angabe der damaligen Grund­­herr­schaft zi­tiert .
  • "C-Seite" (Lastenblatt): Hier werden Belastungen (Hypotheken, Schulden) der Lie­gen­schaft und deren Tilgung ein­­­­ge­tra­gen.
  • Liegenschaftsverzeichnis (auch Grundstücksverzeichnis genannt): Auflistung der Grundstücke in Bau- und Grundparzellen, Bezeichnung der Widmung (z. B. Bauarea mit Ortschaftsnennung und Haus-Nr.), Nr. im Katastermappenblatt, EZ und am Schluss Anmerkunsspalte (nicht immer vorhanden). Zusätzlich können separate Aufzeichnungen über das „Öffentliche Gut“ enthalten sein.
  • Personenregister: Auflistung erfolgt alphabetisch nach Familiennamen inkl. Vornamen mit Ortschaftsnennung und Haus-Nr., EZ und Anmerkungsspalte, die Spalte Besitzbogen-Nr. ist nicht immer vorhanden bzw. ausgefüllt.
  • Realregister (teilweise mit Personenregister): Auflistung erfolgt alphabetisch nach Ortschaften und innerhalb dieser nach den Haus-Nr., weiters beinhaltet es Angaben zu KG und EZ, Pfarre, Realitätenname (Hausname), Vor- und Familiennamen der Besitzer
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