Neues Grundbuch (ca. 1880-1980)
Das sogenannte "Neue handschriftlich geführte Grundbuch" (Hauptbuch genannt, im Unterschied zum weiter unten beschriebenen "Alten" Grundbuch) wurde um 1880 von den Bezirksgerichten nach Katastralgemeinden angelegt. Innerhalb der Katastralgemeinde (KG) erfolgte die Nummerierung nach einer laufenden Einlagezahl (EZ). Meistens sind Katastralgemeinde und Einlagezahl des zu erforschenden Besitzes bekannt. Ist dies nicht der Fall, so können Personenregister bzw. Liegenschaftsverzeichnisse der Katastralgemeinden weiterhelfen. Die bereits abgeschlossenen handschriftlich geführten Grundbücher (Hauptbücher) inkl. der Liegenschafts- und Personenverzeichnisse werden bereits alle im Oö. Landesarchiv verwahrt. Von den Hauptbüchern, Liegenschaftsverzeichnissen, Personen- und Realregistern sind bereits mehr als zwei Drittel digitalisiert und in den Lesesälen des Oö. Landesarchivs einsehbar. Einige Personenregister sind allerdings aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht einsehbar.
Die Eintragungen zu einer Einlagezahl sind in drei Gruppen gegliedert:
- "A-Seite" (Grundbuchblatt, Bestandsblatt): Hier werden Art und Umfang der Liegenschaft bezeichnet. Es scheinen der Hausname und die Hausnummer (wenn vorhanden) auf, die Ortsbezeichnung, dann die zum Haus gehörigen Gründe mit den Parzellennummern. Eventuelle Überländgrundstücke, die unter einer anderen Einlagezahl vermerkt sind, können zusätzlich angeführt sein. In der Regel ist am oberen Rand dieses A-Blattes das genaue Zitat der Eintragung im Alten Grundbuch (der früheren Grundherrschaft) vorhanden – leider ist dies nicht immer der Fall
- "B-Seite" (Besitzblatt): Hier werden die Eigentümer aufgelistet und die jeweilige Art des Rechtserwerbes (Übergabe, Verkauf, Versteigerung etc.) ist angeführt; wenn die Übergabe bzw. Übernahme vor 1848 erfolgte, ist das Gewährbuch jedoch nicht immer mit der Angabe der damaligen Grundherrschaft zitiert .
- "C-Seite" (Lastenblatt): Hier werden Belastungen (Hypotheken, Schulden) der Liegenschaft und deren Tilgung eingetragen.
- Liegenschaftsverzeichnis (auch Grundstücksverzeichnis genannt): Auflistung der Grundstücke in Bau- und Grundparzellen, Bezeichnung der Widmung (z. B. Bauarea mit Ortschaftsnennung und Haus-Nr.), Nr. im Katastermappenblatt, EZ und am Schluss Anmerkunsspalte (nicht immer vorhanden). Zusätzlich können separate Aufzeichnungen über das „Öffentliche Gut“ enthalten sein.
- Personenregister: Auflistung erfolgt alphabetisch nach Familiennamen inkl. Vornamen mit Ortschaftsnennung und Haus-Nr., EZ und Anmerkungsspalte, die Spalte Besitzbogen-Nr. ist nicht immer vorhanden bzw. ausgefüllt.
- Realregister (teilweise mit Personenregister): Auflistung erfolgt alphabetisch nach Ortschaften und innerhalb dieser nach den Haus-Nr., weiters beinhaltet es Angaben zu KG und EZ, Pfarre, Realitätenname (Hausname), Vor- und Familiennamen der Besitzer