Neues Grundbuch (ca. 1880-1980)
Das sogenannte „Neue handschriftlich geführte Grundbuch“ (Hauptbuch genannt, im Unterschied zum weiter unten beschriebenen „Alten Grundbuch“) wurde um 1880 von den Bezirksgerichten nach Katastralgemeinden angelegt.1 Innerhalb der Katastralgemeinde (KG) erfolgte die Nummerierung nach einer laufenden Einlagezahl (EZ). Der zentrale Grundbuchskörper in den regulären Hauptbüchern, die sogenannte Einlagezahl, bestand bzw. besteht aus drei Teilen („Blättern“), dem A1-Blatt, dem A2-Blatt, dem B-Blatt und dem C-Blatt. Meistens sind Katastralgemeinde und Einlagezahl des zu erforschenden Besitzes bekannt. Ist dies nicht der Fall, so können Personenregister bzw. Liegenschaftsverzeichnisse der Katastralgemeinden weiterhelfen. Die bereits abgeschlossenen handschriftlich geführten Grundbücher (Hauptbücher) inklusive der Liegenschafts- und Personenverzeichnisse werden alle im Oö. Landesarchiv verwahrt. Die Hauptbücher, Ergänzungsbände, Liegenschaftsverzeichnisse, Personen- und Realregister sind alle schon digitalisiert und in den Lesesälen des Oö. Landesarchivs einsehbar. Die Eintragungen zu einer Einlagezahl sind in drei Gruppen gegliedert:
„A-BLATT“ (GRUNDBUCHBLATT, BESTANDSBLATT)
Hier werden Art und Umfang der Liegenschaft (Gutsbestand) bezeichnet. Es scheinen der Hausname und die Hausnummer (wenn vorhanden) auf, die Einlagezahl, die Katastralgemeinde, der Gerichtsbezirk, die Ortsbezeichnung, dann die zum Haus gehörigen Gründe mit den Parzellennummern. Eventuelle Überländgrundstücke, die unter einer anderen Einlagezahl vermerkt sind, können zusätzlich angeführt sein. In der Regel ist am oberen Rand dieses A-Blattes das genaue Zitat der Eintragung im Alten Grundbuch (der früheren Grundherrschaft) vorhanden – leider ist dies nicht immer der Fall.
„A2-Seite“
Hier werden die Veränderungen des Grundbuchskörpers (beispielsweise Zu- und Abschreibungen, Teil-Abtrennungen, Zusammenlegungsverfahren) sowie Rechte und Dienstbarkeiten zugunsten der Liegenschaft vermerkt.
„B-BLATT“ (BESITZBLATT)
Hier werden die Eigentümer aufgelistet und die jeweilige Art des Rechtserwerbes (Übergabe, Verkauf, Einantwortung, Versteigerung etc.) sowie Anteilsgrößen oder Miteigentumsanteil; wenn die Übergabe bzw. Übernahme vor 1848 erfolgte, ist das Gewährbuch jedoch nicht immer mit der Angabe der damaligen Grundherrschaft zitiert.
„C-BLATT“ (LASTENBLATT)
Hier werden Belastungen (Hypotheken, Schulden) der Liegenschaft und deren Tilgung eingetragen sowie Rechte und Dienstbarkeiten zulasten der gesamten Liegenschaft bzw. zulasten einzelner Eigentumsanteile.
LIEGENSCHAFTSVERZEICHNIS (AUCH GRUNDSTÜCKSVERZEICHNIS GENANNT)
Auflistung der Grundstücke in Bau- und Grundparzellen, Bezeichnung der Widmung (z. B. Bauarea mit Ortschaftsnennung und Haus-Nr.), Nummer im Katastermappenblatt, EZ und am Schluss Anmerkungsspalte (nicht immer vorhanden). Zusätzlich können separate Aufzeichnungen über das „Öffentliche Gut“ enthalten sein.
PERSONENREGISTER
Auflistung erfolgt alphabetisch nach Familiennamen inklusive Vornamen mit Ortschaftsnennung und Haus-Nr., EZ und Anmerkungsspalte; Spalte Besitzbogen-Nr. nicht immer vorhanden bzw. ausgefüllt.
REALREGISTER (TEILWEISE MIT PERSONENREGISTER)
Auflistung erfolgt alphabetisch nach Ortschaften und innerhalb dieser nach den Haus-Nrn., weiters beinhaltet es Angaben zu KG und EZ, Pfarre, Realitätenname (Hausname), Vor- und Familiennamen der Besitzer.
1 Gesetz vom 25.7.1871, RGBl. Nr. 95 und Justizverordnung vom 12.1.1872, RGBl. Nr. 5 sowie Gesetz vom 2.6.1874, RGBl. Nr. 89