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Eheakten

Verkündschein

Im Verkündschein (= pfarramtliche Bestätigung, dass kein Ehehindernis besteht und somit das Aufgebot von der Kanzel verkündet werden kann) scheinen die Daten des Bräutigams, seiner Eltern, dann die Daten der Braut und ihrer Eltern auf (Tauf- und Familiennamen mit Orts- und Pfarrnennung), teilweise mit weiteren Angaben (Dienstverhältnis etc.). Sogenannte "Verkündbücher" sind nach Georg Grüll (Die Matrikeln in Oberdonau, Linz 1939-40) in den meisten oberösterreichischen Pfarren - allerdings lückenhaft - vorhanden.

Meldschein (Ehekonsens)

Mit dem Meldezettel oder Meldschein bestätigte die Obrigkeit (Grundherrschaft bzw. Distriktskommissariat) die ordnungsgemäße Anmeldung und Genehmigung der Verehelichung. Nach 1848/49 stellte die zuständige Gemeindeverwaltung für beide Brautleute den Meldschein als Bestätigung der ordnungsgemäßen Anmeldung aus. Er enthält folgende Angaben über die Person: Tauf- und Familienname, Datum des Ansuchens, Geburtsdatum, Geburtsort, Hausnummer, Pfarre, Stand, Alter, Gewerbe oder Beschäftigung, Tauf- und Familienname des Ehepartners mit dessen Personaldaten.

Gesuch-, Erledigungsschreiben

Das Gesuch- und Erledigungsschreiben des Distriktskommissariates enthält die amtliche Genehmigung der Verehelichung sowie den kreisämtlichen bzw. bezirksverwaltungsbehördlichen Dispens, wenn das Aufgebot nachgesehen wurde.

Religionszeugnis

Die Religionszeugnisse der Brautleute bestätigen, dass sie vom Seelsorger über die wesentlichsten Grundkenntnisse der katholischen Glaubens- und Sittenlehre unterrichtet wurden und enthalten ebenfalls Daten zur Person aus den Taufscheinen der Brautleute (bei Verwitweten auch Totenschein des Ehepartners).

Taufschein (Taufzeugnis)

Die Taufscheine der Brautleute stellen einen Auszug aus dem jeweiligen Taufbuch dar.

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