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Evangelische Matrikenführung

Auf eine flächendeckende bzw. geordnete Matrikenführung der Protestanten kann in Oberösterreich nicht zurückgegriffen werden. In den (katholischen) Pfarrmatriken des Salzkammergutes sind teilweise am Anfang des 17. Jahrhunderts eigene Rubriken für die protestantischen Gläubigen geführt worden. Die Wandermatrik des Pastors Wolfgang Khellner, 1586-1588 in Aichkirchen und Neukirchen bei Lambach sowie 1588-1600 in Lauffen im Salzkammergut, ist ebenfalls nur ein spärlicher Fundus (Heider-Regesten im Oberösterreichischen Landesarchiv). Ferner existieren drei Kirchenregister der evangelischen Stände (Landhausmatrikeln) im Land ob der Enns (Taufen, Hochzeiten und Leichenbegängnisse 1576-1617). Nachdem den evangelischen Ständen von den Kaisern Ferdinand I. und Maximilian II. die Abhaltung von Gottesdiensten in ihrer Landhauskirche in Linz gestattet worden war, machten vor allem die Adeligen und Bürgerlichen, aber auch Handwerker- und Bauernfamilien in und um Linz davon Gebrauch. Ein Verzeichnis der Eheschließungen in der Evangelischen Kirchengemeinde Linz von 1855 bis 1928 enthält das sog. "Verkündbuch", das im Oberösterreichischen Landesarchiv im Bestand Superintendentur, Handschrift 12, verwahrt wird.

Erst seit dem Toleranzedikt vom 13.10.1781 , das im Wesentlichen die freie Religionsausübung und annähernd gleiche Rechte für alle protestantischen Bekenntnisse und die nichtunierte griechische Kirche brachte, war den evangelischen Pastoren die Führung von Tauf-, Trauungs- und Sterbebüchern erlaubt, doch galten sie bloß als Privatnotizen, hatten also nicht die Beweiskraft öffentlicher Urkunden. Sämtliche Matrikenfälle mussten beim jeweiligen katholischen Matrikenführer angezeigt werden, da nur den Eintragungen in die ortszuständigen katholischen Pfarrmatriken volle rechtliche Beweiskraft zukam.

Die Matriken der einzelnen evangelischen Pfarren (A. B.) werden jeweils seit dem Gründungsjahr geführt, d. h. in den neun Toleranzgemeinden (die kurz nach der Verkündung des Toleranzedikts 1781 entstanden) Goisern, Gosau, Rutzenmoos, Scharten, Wallern, Wels, Eferding, Neukematen und Thening liegt der Beginn zwischen 1782 und 1784.

Durch allerhöchste Entschließung vom 20.11.1829 wurde den "akatholischen" Seelsorgern die Befugnis bzw. Auflage erteilt, eigene Tauf-, Trauungs- und Beerdigungsmatriken zu führen, deren Beweiskraft den katholischen Matriken gleichgestellt war. Allerdings mussten über die vorgefallenen Tauf-, Trauungs- und Beerdigungsakte Duplikate angefertigt und dem ortszuständigen katholischen Matrikenführer bzw. Pfarrer übersendet werden, der sie in den eigenen Matriken vermerkte; für die Ausstellung von Tauf-, Trauungs- und Totenscheinen durfte keine Gebühr eingehoben werden, und die Ausfolgung ohne Sichtvermerk des katholischen Pfarrers, der dafür die Stolgebühr einhob, war verboten.

Erst 1849 wurde die Ungleichheit beendet, die Beschränkungen des Hofkanzleidekretes von 1829 fielen, und den protestantischen Seelsorgern wurden dieselben Rechte eingeräumt wie den katholischen. Die Bezeichnung "akatholisch" für die protestantischen Konfessionen wurde im amtlichen Verkehr auf "Evangelische der Augsburger" bzw. "der Helvetischen Konfession" geändert. Ab 1849 sind daher keine protestantischen Matrikenfälle mehr in den katholischen Matriken vermerkt. Nur in Ausnahmefällen geschah dies weiterhin bis zum Jahre 1938.

Für Matrikenanfragen bei den evangelischen Pfarrgemeinden  A. B. und H. B. sind zuständig:

  • Evangelischer Oberkirchenrat A. B., Kirchenamt, 1180 Wien, Severin-Schreiber-Gasse 1
  • Evangelischer Oberkirchenrat H. B., 1010 Wien, Dorotheergasse 16
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