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Israelitische Kultusgemeinde

Mit Gesetz vom 10. Juli 1868 (RGBl. 12/1869) erhielten die Matrikenbücher der Israeliten mit 26. Jänner 1869 die Beweiskraft öffentlicher Urkunden. Die bis dahin angeordnete Kontrolle, Beglaubigung und Vidierung der israelitischen Matrikeneintragungen durch den katholischen Seelsorger entfiel damit. Die Matriken der israelitischen Kultusgemeinde wurden 1938 eingezogen, ihr Verbleib ist bisher nicht geklärt.

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