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Sondermatriken

Spitalmatriken

Einen Sonderstatus mit dem Recht zur Führung von eigenen Sterbebüchern hatte das Spital der Barmherzigen Brüder in Linz. In den Sterbebüchern wurden die im Spital Verstorbenen in fortlaufender Reihenfolge ohne Unterschied der Konfession eingetragen. Die Sterbebücher beginnen mit der Gründung des Spitals im Jahre 1757. Zweitschriften davon befinden sich für die Jahre 1858-1880, 1927-1938 und 1940 im Oö. Landesarchiv beim Bestand der oö. Pfarrmatrikenduplikate.

Marine und Kaiserhaus

Besondere Bestimmungen galten auch für die Registrierung der Geburts-, Trauungs- und Sterbeakte, die auf österreichischen Handels- oder Kriegsschiffen bezüglich darauf befindlicher Zivilpersonen aufgenommen wurden,1 ferner für die Mitglieder des Kaiserhauses, hier war die Hof- und Burgpfarre Wien zuständig.2

Militärmatriken

Die Besonderheit der Militärmatriken erklärt sich aus der Exemtion aus dem Pfarrverband, die die zum Militär gehörenden Personen in Österreich schon früh erlangt haben.3 Das Militärreglement von 1768 besagt, dass die Matrikenbücher für Militärpersonen von den Militärgeistlichen zu führen seien. Nach späteren Vorschriften unterschied man zwischen Personen, die zur „militia vaga“, und solchen, die zur „militia stabilis“ gehörten. Für Letztere führte der Zivilseelsorger die Matriken, für Erstere regelmäßig die Militärgeistlichkeit. Über die im Felde vorkommenden Taufen, Trauungen und Sterbefälle wurden Manualprotokolle geführt. Die Führung der Militärmatriken wurde 1869 den Militärpfarrern, -kuraten und -kaplänen übertragen.4 In kleineren Garnisonsorten verblieb man bei der Gepflogenheit, dass der Ortspfarrer die entsprechenden Matrikenfälle in seiner Pfarrmatrik ersichtlich machte und die Extrakte dem betreffenden Truppenkörper zusandte. Nur für die Militärpersonen der israelitischen Konfession wurde in Friedenszeiten kein besonderer Militärgeistlicher aufgestellt.

Daten ehemaliger Militärangehöriger sind im Österreichischen Staatsarchiv, Abt. Kriegsarchiv, 1030 Wien, Nottendorfergasse 2, zu erfragen. Die Militärmatriken des ehemaligen Feldvikariates sind ebenfalls dort verwahrt. Als Nachschlagewerke kommen verschiedene Militärschematismen infrage (siehe S. 292). Eine Kurzübersicht über österreichische Truppengeschichte bringt die Zeitschrift „Adler“, 2. Jahrgang (1940), 24-28.

1 Verordnung vom 25.8.1860, RGBl. Nr. 210; Zirkularverordnung vom 3.2.1870, Abt. 1, Marine-Sektion, Nr. 257; zitiert in: Standesregister in Österreich, S. 31
2 Allerh. Entschließung vom 16.10.1853, Erlass vom 9.11.1853, Zl. 5017; zitiert in: Die Standesregister in Österreich, S. 29
3 Personalschematismus der Militärseelsorge Österreichs für das Jahr 1991, S. 3-16, Geschichte der Militärseelsorge Österreichs
4 Zirkularverordnung des Reichskriegsministeriums vom 26.5.1869, Präs.-Nr. 2014; zitiert in: Die Standesregister in Österreich, S. 29

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