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Grundbuchextrakte

Grundbuchextrakte wurden bis zur Anlegung des Neuen Grundbuchs (1880) geführt und sind Auszüge aus den „richtigen“ Grundbucheinlagen. Es sind drei Typen von Extrakten zu unterscheiden:

  • Extrakte, die von den ehemaligen Grundherrschaften bzw. Pfleggerichten angelegt und den neu gegründeten Bezirksgerichten (1850) übergeben wurden. Sie bieten oftmals eine vollständige Abschrift der jeweiligen Grundbucheinlagen des Alten Grundbuchs (besonders wertvoll, wenn das Grundbuch selbst nicht mehr vorhanden ist!). Bei Innviertler Gerichten wurden meistens die Originalblätter aus den Grundbüchern herausgetrennt und dem zuständigen Bezirksgericht übergeben.
  • Extrakte, die von den Bezirksgerichten selbst nach Grundherrschaften oder Katastralgemeinden angelegt wurden. Innerhalb der Grundherrschaften erfolgt die Gliederung in der Regel nach Ämtern bzw. tomus-Angaben, bei der betreffenden Katastralgemeinde erfolgt die Reihung nach der laufenden Nummer. Solche Extrakte sind inhaltlich nicht so ergiebig wie die oben beschriebenen, da die ältesten Eintragungen in der Regel nicht weiter als bis ca. 1810/30 zurückreichen.
  • Extrakte, die mit einer durchlaufenden Nummerierung versehen sind und in der Regel nur Eintragungen von ledigen Grundstücken (zurückreichend bis 1848) enthalten.

Alle drei Typen haben gemeinsam, dass sie die Verbindung zwischen Neuem und Altem Grundbuch herstellen, da sie meist sowohl die alte als auch die neue Einlagezahl bzw. Zitierung aufweisen. Die Grundbuchextrakte befinden sich im Oö. Landesarchiv.

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