Grundbuchurkunden und Landtafelurkunden
Zum Grundbuch gehört neben dem handschriftlich geführten Hauptbuch, in dem die Liegenschaften nach KG und EZ geführt werden, auch die Urkundensammlung. Sie enthält die einzelnen Verträge in vollem Wortlaut.
Die Grundbuchurkundensammlung wurde 1850 von den damals neu geschaffenen Bezirksgerichten angelegt. Die Grundbuchurkunden von 1850 bis 1900 befinden sich heute im Oö. Landesarchiv, ab 1901 sind sie bei den Grundbuchämtern der Bezirksgerichte in Verwahrung. In der Grundbuchurkundensammlung befinden sich die Originalverträge oder beglaubigte Abschriften über Besitzveränderungen (Kauf, Übergabe, Heirat, Vergleiche, Servitute etc.). Bei der Auflassung bzw. Zusammenlegung von einigen Bezirksgerichten in den Jahren 2002/12 wurden in der Regel deren Grundbuchurkundensammlungen bis 1900 dem Oö. Landesarchiv abgetreten. Die Landtafelurkunden befinden sich von 1851 bis zum Jahre 1900 im Oö. Landesarchiv.