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Notariatsarchive in Oberösterreich (1851 bis ca. 1950)

Mit kaiserlichem Patent vom 29. September 1850 wurde u. a. für Österreich ob der Enns eine Notariatsordnung erlassen (RGBl. Nr. 366/1850). Aufgabe der Notare war es, über in ihrer Gegenwart errichtete oder von ihnen bestätigte Rechtsgeschäfte öffentliche Urkunden (Notariatsakte) aufzunehmen. Die Zahl der in den einzelnen Kronländern zu besetzenden Notarstellen wurde auf Grundlage der jeweiligen Bedürfnisse festgesetzt und kundgemacht. Jede Notarstelle erhielt einen bestimmten Notariatsbezirk zugewiesen, der mindestens einen Bezirksgerichtssprengel umfasste. In den Städten Ried, Steyr, Urfahr, Vöcklabruck und Wels wurden jeweils zwei Notarstellen eingerichtet. Die Stadt Linz hatte ursprünglich drei Notarstellen, die später auf fünf aufgestockt wurden. Unter Berücksichtigung der Orts- und Bevölkerungsverhältnisse mussten die Notare an einem festgelegten Sitz ihren bleibenden Aufenthalt nehmen. Die Ernennung der Notare erfolgte durch den Justizminister. Mit Erlass des Justizministeriums vom 31. Dezember 1850 (RGBl. Nr. 11/1851) trat für Österreich ob der Enns und Salzburg die Notariatsordnung in Kraft. In Oberösterreich sind die Notariatsstellen deckungsgleich mit der ehemaligen Struktur der Bezirksgerichte (von 1850 bis zur Reform 2002/12). Die Notariatsunterlagen aus den Bezirksgerichtssprengeln der Landesgerichte Linz, Ried und Steyr wurden beim Landesgericht Linz verwahrt. Sie reichen zurück bis 1851. Verwaiste Notarstellen wurden nicht immer gleich nachbesetzt, daher setzte das Landesgericht Linz mit Dekret provisorisch andere öffentliche Notare als bestellte Substitute ein. Diese Substitute benutzten das Amtssiegel der freigewordenen Notarstellen weiter. Die Notariatsakten wurden ebenfalls bei der verwaisten Notarstelle unter dem Namen des ehemaligen Notars geführt.

Der vom Oö. Landesarchiv übernommene Bestand der Notariatsarchive umfasst insgesamt 1728 Schachteln und 1620 Bände. Die Notariatsunterlagen aus dem Landesgerichtssprengel Wels befinden sich nach wie vor im Landesgericht Wels bzw. bei den betreffenden Notariatsstellen. Dies betrifft folgende Sprengel:

  • Notariat Bad Ischl
  • Notariat Eferding
  • Notariat Frankenmarkt
  • Notariat Grieskirchen
  • Notariat Haag am Hausruck
  • Notariat Lambach
  • Notariat Mondsee
  • Notariat Peuerbach
  • Notariat Schwanenstadt
  • Notariat Vöcklabruck I und II
  • Notariat Waizenkirchen
  • Notariat Wels I und II (mit Ausnahme zweier Findbehelfe von Wels II, die im Oö. Landesarchiv aufbewahrt werden)

Beglaubigungen von Reproduktionen führt die Notariatsdirektion am Landesgericht Linz durch. Für Unterlagen ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wenden Sie sich bitte an das Landesgericht Linz (Kontakt unter lglinz.notariatsarchiv@justiz.gv.at).

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