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Landesregierung 1784-1849 ("Landesregierungsarchiv")

1783 nahm Kaiser Joseph II. in seinem Bestreben, einen absolutistischen und zentralistisch geleiteten Einheitsstaat zu schaffen, eine umfassende Verwaltungsreform vor. Die Landeshauptmannschaft und das ständische Verordnetenkollegium wurden aufgehoben, ihre Geschäfte übernahm die anfangs im Linzer Landhaus, ab 1785 im benachbarten Minoritenkloster amtierende obderennsische Regierung. Ihr stand der Regierungspräsident vor, der gleichzeitig Präsident der Stände war. Der Einfluss der Stände beschränkte sich darauf, dass sie zwei Vertreter als ständige Referenten in die Landesregierung entsandten und einen Ausschuss zur Beratung des Regierungspräsidenten und zur Vorbereitung der Landtage bildeten. 1790 musste der Nachfolger von Kaiser Joseph, Leopold II., den Ständen im wesentlichen aber wieder jene Rechte zuerkennen, die ihnen die Verwaltungsreform des Jahres 1765 gewährt hatte. (siehe "Ständisches Archiv")

Das Gerichtswesen wurde von der politischen Verwaltung weitgehend getrennt und dem als neuer Justizstelle des Landes eingerichteten, ebenfalls unter der Leitung des Regierungspräsidenten stehenden "obderennsischen Landrecht" übertragen.

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