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Anlagen zur Oö. Archiv-Übergabeform-Verordnung 2026

Mit der Oö. Archivgesetznovelle 2025 wurde die Oö. Landesregierung ermächtigt, die Form der Übergabe archivwürdiger Unterlagen nach Maßgabe der allgemein anerkannten Regeln der Technik festzulegen. 

Das Oö. Landesarchiv hat gemäß § 3 Abs. 4 die für die Umsetzung erforderlichen Vorgaben für die Übergabe digital aufgezeichneter Unterlagen gemäß Abs. 2 und für die automatisierte Übergabe und Übernahme gemäß Abs. 3 auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Adressaten der Verordnung: Vorliegende Verordnung richtet sich an die archivpflichtigen Stellen nach Oö. Archivgesetz.

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