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Landesverwaltung seit 1945 ("Amt der Landesregierung seit 1945")

"Unter unsäglichen Schwierigkeiten und Hindernissen ging es Schritt für Schritt aufwärts. Viele Provisorien mussten geschaffen werden, Kanzleien, die von der Besatzungsmacht belegt waren, mussten anderweitig untergebracht und nach Freiwerden wieder benützbar gemacht werden. Oft waren die Aktenlager geplündert bzw. deren Inhalt lag für jedermann zugänglich herum. 

Anfangs waren für den kanzleimäßigen Aufbau provisorische Richtlinien maßgeblich, die vom Landeshauptmann an die 'Ämter und Referate' und später von der Landeshauptmannschaft an die 'Abteilungen usw. und Kanzleien' ergingen. Mit 1. Jänner 1950 wurden diese Provisorien von einer definitiven Anordnung des Amtes der oö. Landesregierung abgelöst. Diese musste darauf Rücksicht nehmen, dass die Abteilungen des Amtes der Landesregierung in 21 Häusern verstreut waren. Der Wirkungskreis wurde daher in 36 Abteilungen mit 62 Aufgabengruppen gegliedert" (nach Rauch, 1953). In weiterer Folge wurde die Verwaltungsgliederung den Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Situation immer wieder angepasst, so dass eine detaillierte Darstellung hier nicht geboten werden kann. Eine ungefähre Vorstellung vom Wirkungskreis kann die folgende, grobe Aufstellung jener Organisationseinheiten geben, von denen sich Akten der angegebenen Jahrgänge in sehr unterschiedlicher Menge und Dichte im Oberösterreichischen Landesarchiv befinden. (In wesentlich größerem Umfang sind Akten auf Mikrofilmen erhalten, die in der Zentralregistratur des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung aufbewahrt werden.)

Laufzeit: seit 1945
Literatur: Conrad Rauch, Oberösterreichische Amtsregistraturen (Manuskript, Linz 1953)

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